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Ablass

Dieser Eintrag stammt von Tolo Am 5.11.2009 @ 16:21 In Begriffe, Allgemein | 1 Kommentar

Zum Ablass selbst:

„Ablass; Lehre der römisch-katholischen Kirche vom Nachlass in der Beichte auferlegter Bußen durch die Ableistung von Werken der Barmherzigkeit (>>gute Werke<<) oder Geldzahlung. Der Ablass beruhte auf der Lehre von der Sünde, das heißt den Übertretungen göttlicher und kirchliche Gebote. Während die Sündenschuld durch das Bekenntnis in der Beichte und durch Absolution durch den Priester getilgt werden konnte, waren zur Abbüßung der Sündenstrafe Sühneleistungen im Leben und nach dem Tod (im Fegefeuer) erforderlich. An die Stelle von Bußleistungen (Gebete, Wallfahrten u.a.) traten bald Geldzahlungen. Der Ablass wurde zu einer wichtigen Einnahmequelle der römischen Kurie, deren wachsendes Geldbedürfnis zur Ausschreibung ständig neuer Ablasse führte, die seit 1477 auch für Verstorbene erworben werden konnten. Als 1506 (erneuert 1514) ein Ablass ausgeschrieben wurde, mit dessen Ertrag die neue Peterskirche in Rom errichtet werden sollte, ließ sich Albrecht von Brandenburg (seit 1513 Erzbischof von Magdeburg, seit 1514 auch von Mainz) 1515 den Vertrieb in seinem Kirchensprengel übertragen, um den Fuggern die Gelder zurückzahlen zu können, die er für den Erwerb der Stifter Magdeburg, Mainz und Halberstadt geborgt hatte. Der Dominikanermönch Johann Tetzel verkaufte im Auftrage Albrechts die Ablassbriefe. Durch dieses schmutzige Geschäft wurde Martin Luther zu seinen 95 Thesen gegen den Missbrauch des Ablass veranlasst. Die Kritik am Ablasshandel wurde zum Anlass der Reformation.


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