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Lobbyismus
Lobbyismus: in kapitalistischen Ländern verbreitetes Korrumpierungssystem, mit dem einzelne Bourgeoisievertreter bzw. -gruppen auf die Gesetzgebung einwirken, um ökonomische Interessen durchzusetzen. Der Begriff Lobbyismus ist abgeleitet aus dem Wort Lobby (Wandelhalle des Parlaments) und knüpft an die Praxis der Bourgeoisie in früheren Perioden des Kapitalismus an, über die Parlamentsabgeordneten Einfluss auf die Politik des Staates zu gewinnen. Die für den Imperialismus typische Verlagerung von Entscheidungen vom Parlament auf die Exekutive hat dazu geführt, dass sich die entsprechenden Aktivitäten der Monopolbourgeoisie vorrangig auf den Regierungsapparat und damit auf die Ministerialbeamten konzentrieren.
Die großen Konzerne und Unternehmerverbände haben heute ihre Gewährsmänner meist direkt in den Regierungsapparat lanciert, wo sie in der Regel zentrale Positionen bis hin zum Staatssekretär, Minister und Regierungschef bekleiden. Darüber hinaus existieren vielfältige Formen und Methoden, die an der Gesetzgebung beteiligte Beamten und Parlamentarier durch Bestechung und Erpressung zu beeinflussen. Für diesen Zweck wurden z. B. In der BRD von den führenden Konzernen und Monopolverbänden Hunderte von „Kontaktbüros“ eingerichtet. Die Zahlung von Schmiergeldern wie ganz allgemein die bezahlte Tätigkeit von Politikern zur Interessenwahrung für einzelne kapitalistische Unternehmungen sind in der BRD und in anderen imperialistischen Staaten keine strafbaren Handlungen. Hierin spiegelt sich sehr deutlich der Grad des Verfalls der bürgerlichen Demokratie unter den Bedingungen des Imperialismus wider.



