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Entfremdung

Entfremdung: auf dem Privateigentum an den Produktionsmitteln beruhende gesellschaftliches Verhältnis, durch das die von den Menschen geschaffene Produkte, Verhältnisse und Institutionen ihren als fremde, über ihnen stehende Mächte gegenübertreten; sie werden von diesen beherrscht, sie sind deren blindem bzw. willkürlichem Wirken unterworfen. Die Entfremdung existiert in allen vorsozialistischen Gesellschaftsordnungen und erreicht ihren Höhepunkt im Kapitalismus, in der kapitalistischen Warenproduktion (Warenfetischismus). K. Marx und F. Engels führten die Entfremdung auf ihre gesellschaftlichen Ursachen zurück und erkannten den historischen Charakter der Entfremdung. Grundlage der Entfremdung in den antagonistischen Gesellschaftsformationen ist im allgemeinsten Sinne die Spontaneität der gesellschaftlichen Entwicklung, die Tatsache, dass die Menschen den gesellschaftlichen Prozess auf Grund des Privateigentums an den Produktionsmitteln und der daraus folgenden Klassenantagonismen nicht bewusst und planmäßig regulieren können, dass sie nicht die Herren ihres Produkts und der Folgen ihrer eigenen gesellschaftlichen Tätigkeit sind, dass sie nicht die „Gesetze ihres eigenen gesellschaftlichen Tuns“, ihrer „Vergesellschaftung“ (Engels, MEW, Bd. 20, S. 264) beherrschen können, sondern von ihnen beherrscht werden.

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