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Archive für 14.9.2010
Menschenrechte
14.9.2010 von Tolo.
Menschenrechte: grundlegende Rechte, die die Rechtsstellung des einzelnen Bürgers in einer bestimmten Gesellschaft und sein Verhältnis zum Staat widerspiegeln. Sie werden in der Regel in den Verfassungen der Staaten als Bürgerrechte, Grundrechte oder Grundrechte und –pflichten zusammenfassend formuliert. Die Menschenrechte sind Ausdruck des jeweiligen Charakters der Produktionsverhältnisse und der davon abgeleiteten politischen Verhältnisse einer Gesellschaft. Es gibt deshalb keine ewigen, dem Menschen angeborene Rechte. Menschenrechte reflektieren die Interessen der herrschenden Klasse in der jeweiligen historischen Epoche, das Kräfteverhältnis der Klassen und üben neben ihrer politischen auch eine ausgeprägte ideologische Funktion aus. Sie haben historischen Charakter. In den bürgerlichen Revolutionen wurden die Menschenrechte zu einem wichtigen politischen und ideologischen Instrument der Befreiung von feudaler Unterdrückung, politischer Abhängigkeit und Ungleichheit (Bill of Rights von 1689, Virginia Bill of Rights von 1776, Pariser Erklärung der Rechte der Menschen und des Bürgers von 1789). In der bürgerlichen Gesellschaft dienen die Menschenrechte der Schaffung von politischen Bedingungen, in denen die kapitalistischen Eigentümer ihre Herrschaft frei entfalten können. „Die praktische Nutzanwendung des Menschenrechts der Freiheit ist das Menschenrecht des Privateigentums.“ (Marx, MEW, Bd. 1, S. 364) Ihnen liegen der durch das kapitalistische Eigentum hervorgerufene Antagonismus zwischen den Eigentümern und Produzenten und die Isolierung der Individuen von der Gesellschaft zugrunde. „Keines der so genannten Menschenrechte geht also über den egoistischen Menschen hinaus, über den Menschen, wie er Mitglied der bürgerlichen Gesellschaft, nämlich auf sich, auf sein Privatinteresse und seine Privatwillkür zurückgezogenes und vom Gemeinwesen abgesondertes Individuum ist.“ (Marx, MEW, Bd. 1, S. 366) Die bürgerlichen Menschenrechte sind also Rechte des Mitglieds der bürgerlichen Gesellschaft, deren Freiheits- und Gleichheitspostulate in der Unverletzlichkeit des Privateigentums an den Produktionsmitteln gipfeln. Daraus ergibt sich gegenüber den besitzlosen Klassen ihr abstrakter, ja heuchlerischer Charakter. In den kapitalistischen Ländern existiert ein tiefer Widerspruch zwischen den proklamierten Menschenrechten und der gesellschaftlichen Realität. Millionen Arbeitslose sind des elementarsten und wichtigsten Menschenrecht, des Rechts auf Arbeit, beraubt. Das Recht auf gleiche Bildung, die Gleichberechtigung von Mann und Frau, das Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz, unabhängig von Nationalität, Rasse, religiösem und weltanschaulichem Bekenntnis, auf freie Wahl des Berufes und freien Zugang zu öffentlichen Ämtern wird fortlaufend verletzt. Das Recht auf Meinungs-, Informations- und Pressefreiheit ist durch die Pressemonopole untergraben. Das Recht auf Leben und Gesundheit, auf Frieden und Völkerverständigung wird durch hemmungslose Rüstungspolitik, Krieg, Antikommunismus und steigende Kriminalität ständig verletzt bzw. permanent gefährdet.
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