Archive für 8.8.2011

Politische Praxis in der Bundesrepublik, Verbot politischer Organisationen!

Parteienverbote gehören zur politischen Praxis in der Bundesrepublik, praktischer Weise existiert nach wie vor das KPD-Verbot aus dem Jahre 1956, aber es wird auch über neuere Verbote nachgedacht. So ist der MZ von heute zu entnehmen, dass der Generalsekretär der CSU über ein Verbot der Linkspartei nicht nur nachdenkt, sondern ein solches sogar anregt. Solche Ansichten zeugen nicht nur von beschränkten Demokratieverständnis und deren praktischen Anwendung in diesem Lande, sonder stellt auch eine Gefahr für alle demokratisch orientierten Kräfte, welchen die gegenwärtig praktizierte Demokratie zu eng ist, da sie z. B. breite Bürgerbeteiligungen in der Regel auf die Teilnahem von Wahlen beschränkt. Wobei weitere Einschränkungen sich ergeben, da letztlich nur Parteien und deren Kandidaten gewählt werden können.

Sollte es nun in Parteien wie in der PDL z. B. Kräfte geben, welche selbst halbherzig das bestehende System in Frage stellen, darf dieses nicht sein und die Gralshüter praktizierter, eingeschränkter Parteiendemokratie treten auf den Plan. Das gerade von solch ambitionierten Menschen wie den Generalsekretär der CSU die eigentliche Gefahr für die Demokratie in diesem Lande ausgeht, liegt auf der Hand, da solche Verbote geeignet sind den noch existierenden Funken demokratischen Seins in diesem Land zu löschen.

Nun gibt es an der praktizierten Demokratie in diesem Land von verschiedener Seite Kritik, gerade auch auf Grund erkannter Machtlosigkeit im Zuge verschiedener Auseinandersetzungen unserer Zeit. Volksentscheide gibt es auf Bundesebene nicht, auf Landes- und regionaler Ebene müssen hohe Hürden genommen werden und letztlich bleibt immer noch der Irrweg durch die verschiedensten behördlichen Instanzen, welche mehrheitlichen Bürgerwillen negieren können. 

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